Rechtsanwalt Holtkamp, Elz

Inkasso

Rechtsanwaltskanzlei Thomas Holtkamp, ElzDen Einzug von Mandantenforderungen halte ich für eine der am meisten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterschätzte Materie. Während die forensische Tätigkeit, also die Erwirkung eines Vollstreckungstitels bei Gericht, wohl durchweg mit der notwendigen Aufmerksamkeit betrieben wird, wird die Vollstreckung selbst oftmals allein den nicht anwaltlichen Mitarbeitern überlassen. Dies mag im Regelfall ausreichend sein, wenn die Vollsteckung keine besonderen Schwierigkeiten aufwirft.

Immer dann jedoch, wenn die "normalen" Vollstreckungsmaßnahmen (Auftrag zur Mobiliarzwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher, eidesstattliche Versicherung, Pfändung des Arbeits- oder Arbeitsloseneinkommens) nicht zum Erfolg führen (und diese Fälle häufen sich in den letzten Jahren), werden Beitreibungsmaßnahmen resigniert eingestellt. In manchen dieser Fälle sind gleichwohl noch Chancen vorhanden, titulierte Forderungen auch beizutreiben, wenn man die Möglichkeiten nutzt, die das Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung den Gläubigern bietet. Keine Vollstreckungsakte wird von mir geschlossen, bevor ich mich nicht persönlich davon überzeugt habe, dass wirklich kein Zugriff auf das Schuldnereinkommen und -vermögen möglich ist. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob Dritte in Anspruch genommen werden können, die daran beteiligt waren oder sind, solche Vollstreckungsobjekte dem Gläubigerzugriff zu entziehen.

Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, muss allerdings regelmäßig schon frühzeitig, also schon im Mahn- oder Erkenntnisverfahren, auf bestimmte Dinge geachtet werden.

Rechtsanwalt Thomas Holtkamp, Elz

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